Wenn Vater Staat scheitert
Geschrieben von: Miriam Hollstein und Thorsten Jungholt - WELT online Sonntag, den 06. April 2008 um 01:00 Uhr
- dreieinhalb Tage in der Woche bei der Mutter, dreieinhalb beim Vater. Je kleiner das Kind, desto schneller gewöhne es sich an diese Regelung, sagte die Richterin.Seither erkennt Martina Huber (Name geändert) ihren Sohn kaum wieder. Leon schläft keine Nacht mehr durch, hängt tagsüber oft wie eine Klette an ihr. Manchmal will er nicht ins Auto steigen, weil es ihn von seiner Mutter wegbringen könnte. Und immer wieder fragt der heute knapp Zweijährige: "Mama - wo Zuhause?"
Das Schicksal des kleinen Leon ist nur ein Beispiel dafür, dass der Staat mit seinem Handeln oft genau das Gegenteil dessen bewirken kann, was er soll: das Kind zu schützen und sein Wohl sicherzustellen. In Nordrhein-Westfalen musste eine Mutter jüngst zwei Tage in Beugehaft, weil sie dem getrennt lebenden Vater den Umgang mit den Kindern verweigerte. In Berlin wartete ein Mann ein Jahr auf den Prozess, der ihm Kontakt mit seinen Kindern verschaffen sollte. Am Ende wurde ihm der mit der Begründung untersagt, die Kinder seien entfremdet, weil sie ihn zu lange nicht gesehen hätten.
Wenn es darum geht, zerstörte Familienstrukturen zu restaurieren, stößt der Staat immer wieder an seine Grenzen. So hatte das 1998 reformierte Kindschaftsrecht das Ziel, die Autonomie der Familie zu stärken. In der Praxis führte es dazu, dass die Fälle von Umgangsstreitigkeiten, die von Amtsgerichten geschlichtet werden mussten, von 22 352 im Jahr 1998 auf 36 469 im Jahr 2005 anstiegen.
Auch die damals im Kindschaftsrecht festgeschriebene Pflicht der Eltern zum Umgang mit ihrem Kind lässt sich im Einzelfall nicht ohne Weiteres durchsetzen. Das belegt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vorigen Dienstag. Karlsruhe hatte über den Fall eines Brandenburger Vaters zu entscheiden, der zwar Alimente für seinen Sohn zahlt, ihn aber um keinen Preis sehen will. Unter diesen Umständen schade eine Umgangspflicht dem Kindeswohl, urteilten die Richter. Weil sie gleichzeitig betonten, das Kinderrecht auf Umgang mit den Eltern sei sogar aus dem Grundgesetz ableitbar, schufen sie ein Rechtsstaatsparadoxon: Der Umgang ist von der Verfassung auferlegtes Gebot und doch vom Staat nicht immer zu erzwingen.
"Gerade bei familiären Konflikten befindet sich der Staat in einer schwierigen Lage", sagt die Juristin Alexandra Altrogge, Autorin des Buches "Umgang unter Zwang". Einerseits müsse er die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Einzelnen vor staatlichen Eingriffen schützen, andererseits aber auch die Rechte jener, die ohne seine Hilfe in Gefahr geraten.
Dieses Dilemma kann auch das neue Gesetzesvorhaben der Bundesregierung nicht lösen. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) plant, den Familiengerichten Eingriffe in die Elternrechte sehr viel früher als bisher zu ermöglichen. Diese Reform ist eine Reaktion auf Fälle von Kindstötungen, auf die Probleme des Umgangsrechts ist sie nicht zugeschnitten.
Um die in den Griff zu bekommen, helfen immer neue Gesetze wenig. Es braucht vielmehr kreative Formen der Zusammenarbeit aller Beteiligten. Um die bemüht sich das sogenannte Cochemer Modell. Das 1992 in dem rheinland-pfälzischen Ort ins Leben gerufene Projekt hat das Ziel, dass sämtliche staatlichen und gesellschaftlichen Akteure in einem Trennungsverfahren zusammenarbeiten, damit das Kind keinen Elternteil verliert. Vater und Mutter bekommen von Anfang an eine Beratung angeboten und werden ständig daran erinnert, dass sie jenseits aller Zerwürfnisse vor allem eines bleiben: Eltern.
90 Prozent der in Trennung lebenden Paare nehmen das Beratungsangebot an; in den meisten Fällen wird eine Lösung gefunden, mit der alle leben können. Auch wenn Experten dem Cochemer Modell eine juristisch bedenkliche Harmoniesucht vorwerfen: In der Praxis funktioniert es so gut, dass es von immer mehr Landkreisen übernommen wird.
Das hat auch Reinhard Kunstler erlebt. Nach der Trennung von seiner zweiten Ehefrau kam es zum Scheidungskrieg, Kunstler durfte seine beiden Kinder nicht mehr sehen. Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit, die Ex-Frau verzog unbekannt. Nur durch Zufall erfuhr Kunstler, dass sie in den Landkreis Cochem gezogen war. Er unternahm einen letzten Versuch und bat sie, das Cochemer Modell zu versuchen. Das Ergebnis: Nach vierjähriger Kontaktsperre durfte Kunstler seine Kinder wiedersehen. Noch heute denkt er voller Dankbarkeit an den Cochemer Familienrichter zurück: "Die Gesetze sind für alle gleich", sagt Kunstler. "Aber dort werden sie anders angewendet."
Erfolgreich: das Modell von Cochem
Elternberatung
* Kern des sogenannten Cochemer Modells ist es, einem Kind nach der Scheidung beide Elternteile zu erhalten. Wird eine Scheidung eingereicht, lädt das Jugendamt die Eltern ein und berät sie. Das Verfahren wurde 1992 vom Familienrichter Jürgen Rudolph, dem Cochemer Jugendamt und einer kirchlichen Beratungsstelle auf den Weg gebracht.
Schnelles Verfahren
* Der Gerichtstermin findet binnen drei Wochen nach dem Jugendamtstermin statt. Kommt es zu keiner Einigung, werden die Eltern umgehend in eine dreimonatige Beratung geschickt. Danach wird neu verhandelt. Das Jugendamt begleitet die Eltern auf Wunsch während des ganzen Verfahrens. 90 Prozent der Eltern nehmen das Angebot wahr.

