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Scheeßel, 05.07.2007: Seit gut dreizehn Jahren praktiziert Richter Rudolph im Familiengerichtsbezirk Cochem Erstaunliches, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: Das Erstaunliche bleibt allenfalls, wieso darauf in den restlichen 460 deutschen Familiengerichten bisher nur wenige darauf gekommen sind.
Das Wohl der Kinder steht dort im Vordergrund: Recht der Eltern auf Umgang mit ihren Kindern und umgekehrt, auch nach einer Trennung. Der wesentliche Unterschied zwischen der Cochemer und der sonst in Deutschland üblichen Rechtsprechung ist, dass mit diesen Vorsätzen tatsächlich Ernst gemacht wird und wirksam vorgegangen wird.
Geht ein Elternteil vor Gericht, sind Eltern und Kinder bereits stark belastet. Die erste Konsequenz des Richters Rudolph: Streitigen Kindschaftssachen wird Eilbedürftigkeit zugemessen, die Verhandlung findet innerhalb von 2 bis 3 Wochen statt. Andernorts sind ein halbes Jahr und länger die Regel. Während dieser Zeit ist der Umgang zwischen Kindern nur noch auf ein Elternteil beschränkt. Bei ausgegrenzten Vätern komme es, so Rudolph, zu Persönlichkeitsstörungen, zu Resignation und Demotivierung im Beruf. Sehr viel seltener werden Mütter von Vätern ausgegrenzt. Bei ihnen führe die Trennung von den Kindern zu teilweise schweren psychischen Erkrankungen.
Die zweite Entscheidung, die sich für Richter Rudolph (Bild rechts) aus der Achtung des Familienlebens ergibt, ist: Es gibt keine. "Wenn einer als Sieger und einer als Verlierer aus dem Gerichtssaal geht, haben immer die Kinder verloren. Zudem öffnet ein Urteil den Weg durch die Instanzen (Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof und Europäischer Gerichtshof), mit der Folge, dass die Kinder wegen der langen Verfahrensdauer von sechs und mehr Jahren praktisch ohne den anderen Elternteil aufwüchsen. Danach "ist die Karre an die Wand gefahren" (Rudolph), auch wenn die betroffenen Elternteile hartnäckig sind und sogar bis zum europäischen Gericht gehen und dort von den Richtern Recht bekommen. Dort war die Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren bereits mehrere Male wegen Missachtung des Menschenrechts auf ein Familienleben zu Schmerzensgeld verurteilt worden.
Den dritten praktischen Schluss aus dem Vorrang des Kindeswohls zogen mehrere Rechtsanwälte aus dem Landkreis Cochem-Zell und der Umgebung. Sie erkannten, dass Schriftsätze von Rechtsanwälten fatale Nebenwirkungen haben. Der Konflikt wird nämlich dadurch angeheizt. Was übrig bleibt, sind Überreaktionen und Drohungen, die dann zwangsläufig zu gerichtlichen Verfügungen führen. Der Umgang mit dem Kind fällt dann meist nur noch spärlich aus mit der Standardbegründung, in das Leben des Kindes müsse zunächst einmal "Ruhe einkehren". Richter Rudolph und seine Anwälte sorgen daher schon zu Beginn des Verfahrens für Ruhe: Auf Schriftsätze wird, bis auf den Antrag des Anwalts der klagenden Partei, verzichtet. Der Antrag selbst ist auf das Nötigste beschränkt, sachlich gehalten und frei von sogenannter schmutziger Wäsche.
Auch die anderen Fachleute wie Mitarbeiter des Jugendamts, der Lebensberatungsstellen und der gerichtlichen Gutachter agieren hier anders als allgemein üblich: Sie schließen sich mit Richter und Anwälten zu dem erfolgreichen "Arbeitskreis Trennung-Scheidung" zusammen. Also bleibt den kampfbereiten Eltern nur noch eines übrig: Sie müssen einen angemessenen Umgang akzeptieren.
Eine gute Hälfte der Eltern schafft auf diesem Wege eine Einigung. Und die andere Hälfte? Beide Eltern werden dann, oft sofort im Anschluss an die Verhandlung, in die Beratung geschickt. Oder sie müssen sich kurzfristig in der Beratungsstelle wieder einfinden.
Wer sich aber konstruktiven Schritten gegenüber verweigert, beweist mangelnde elterliche Verantwortung und riskiert den Entzug des Sorgerechts.
Höchstens drei Monate später folgt die nächste Verhandlung. Die Eltern müssen Rechenschaft darüber ablegen, wie erfolgreich der Umgang nun ist. Aber wehe, einer nutzt die Zeit, um die Kinder den anderen zu entfremden! Dies ist in den Augen des Richter Rudolph "eine Form der Kindesmisshandlung".
Nach einem halben Jahr stellt sich der ersehnte Erfolg fast immer ein. Der längste Prozess dauerte dort nur achtzehn Monate!
Links zum Thema "Cochemer Praxis":
Autor: Michael Pfennig
Erstellt: 5. Juli 2007
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