Schreiben der Staatskanzlei zum “Cochemer-Modell”

Sehr geehrte Frau Boegershausen,
sehr geehrter Herr Boegershausen,

nachdem mir die Stellungnahmen der zuständigen Ressorts vorliegen, möchte ich Ihnen antworten.

Nach Meinung der Fachressorts wird das sogenannte „Cochemer Modell" eine gute Hilfe für diejenigen sein, die an Trennungs- und Scheidungsverfahren mitwirken. Es ist ein bundesweit bekannt gewordenes Beispiel, wie die vielfach geforderte interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Praxis funktionieren kann.

Die Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern und die Ehe- und Lebensberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen leisten im Rahmen ihres Auftrages nach den Vorschriften der §§ 17 und 18 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung mit dem Ziel, zu einvernehmlichen, tragfähigen und einer dem Kindeswohl förderlichen Wahrnehmung der Elternverantwortung zu gelangen. Dies schließt auch die Erarbeitung und Ausgestaltung und die spätere Unterstützung bei der Ausübung des Sorge- und Umgangsrechts ein. Dies erfolgt zum Beispiel in Form von Beratungsgesprächen, Mediation, Gruppenangeboten bis hin zu Erarbeitung konkreter Vorlagen zur Entscheidung für das Familiengericht.

Die statistischen Berichte der mit Landesmitteln geförderten Beratungsstellen weisen einen Anteil von rd. 20% aller Beratungsfälle aus, bei denen der Beratungsschwerpunkt im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung steht. Die Zusammenarbeit der Beratungsstellen mit Gerichten und Anwälten erfolgt häufig und ist vor Ort derzeit noch unterschiedlich ausgeprägt.

Das Jugendministerium weist zudem darauf hin, dass es aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist, Kooperationsstrukturen landesweit verbindlich vorzuschreiben, da die im Modell bezeichneten Akteure (Jugendämter, Familiengerichte, Anwaltschaft) nicht weisungsgebunden sind, sondern ihre jeweiligen Aufgaben eigenverantwortlich im Rahmen ihrer Zuständigkeiten wahrnehmen. Das Fachressort wird aber im Rahmen von Gesprächen mit den Landesjugendämtern auf das „Cochemer Modell“ hinweisen und anregen, die örtlichen Jugendämter darüber zu informieren.

Der Landtag hat zur Umstrukturierung der Familienberatung am 27. Januar 2004 einen Entschließungsantrag verabschiedet. Bei der Umsetzung ist ein wichtiger Bestandteil die verbindliche Vernetzung und Kooperation mit anderen familienbezogenen Institutionen und dazu gehören auch die Familiengerichte. Dabei soll die Zusammenarbeit in konkreten Vereinbarungen verbindlich geregelt werden. Nicht zuletzt die Erfolge des „Cochemer Modells“ sind hier Vorbild.

Zurzeit finden Gespräche mit den Trägerorganisationen zu diesem Thema statt. Seitens der Beratung steht man verbindlicheren Kooperationen durchaus positiv gegenüber und sieht auch hier das Interesse seitens der Familiengerichte. Konkrete Umsetzungsschritte sollen in der zweiten Jahreshälfte 2004 beginnen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen und Hinweisen gedient zu haben und empfehle Ihnen, sich bei weiteren Informationswünschen an das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes, Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf, zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Krüssel