Die Rolle des Jugendamtes

 Manfred Lengowski

 Jugendamt Cochem

 Manfred Lengowski

Die rechtliche Basis für die Arbeit der Jugendämter hat sich mit Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) 1991 deutlich verändert. Mit Inkrafttreten des KJHG bekamen die Eltern einen Rechtsanspruch auf Beratung in Fragen von Trennung und Scheidung gegenüber dem örtlich zuständigen Jugendamt (§§ 17,18 Sozialgesetzbuch VIII).

Das bedeutete zunächst für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: sie haben eine neue Aufgabe!

 

Im Rahmen des bisher geltenden Jugendwohlfahrtsgesetzes (JWG) hatten sie bisher die Pflicht zur Abgabe einer gutachterlichen Stellungnahme gegenüber dem jeweiligen Familiengericht im Rahmen des § 50 JWG. Das hieß, sie zeigten auf, welche Regelung aus Sicht des Jugendamtes dem Wohl des oder der Kinder am besten entsprach. Dabei ging es nicht darum, mit den Eltern und den Kindern eine solche Regelung zu erarbeiten, wenngleich dies auch schon früher von einigen versucht wurde.

 

Zunächst war nicht abzusehen, was das nun für die Jugendämter an Mehrbelastung und damit auch an Personalmehrbedarf bedeuten würde, denn Trennungs- und Scheidungsberatung erforderte eine weitaus qualifiziertere Beratung und damit auch einen höheren zeitlichen Aufwand als zuvor.

 

Für unser Jugendamt war relativ schnell erkennbar, dass trotz erwarteter zusätzlicher Inanspruchnahme durch betroffene Bürger, zusätzliche Personaleinstellungen nicht realisiert werden konnten. Ich denke, so erging es den meisten Jugendämtern.

 

Unsere Überlegungen führten schließlich dazu, dass wir nach möglichen, bereits bestehenden Ressourcen suchten und wir diese auch durch eine engere Zusammenarbeit der existierenden Lebensberatungsstelle des Bistums Trier in Cochem fanden.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebensberatungsstelle waren ebenso, wie die des Jugendamtes, für die Arbeit qualifiziert und sahen diese als ihre originäre Aufgabe an. Durch Vernetzung unserer Leistung war es nun möglich, die ganze Bandbreite qualifizierter Beratung in Fragen von Trennung und Scheidung anzubieten.

 

Durch diese neue und positive Erfahrung beflügelt, wurden immer mehr Kooperationspartner gefunden, was schließlich zur Gründung des Arbeitskreises als eigenständige "Institution" führte. Durch diese Vernetzung war es uns als Jugendamt möglich, unsere Arbeits-, Denk- und Vorgehensweise den anderen Professionen gegenüber erkennbar und auch nachvollziehbar zu machen. Umgekehrt haben wir als Sozialarbeiter die Möglichkeit, die Arbeitsweisen und auch die Aspekte der anderen Professionen am Scheidungsverfahren vermittelt zu bekommen.

 

Alte Vorurteile wie: "Die Anwälte hetzen nur ihre Mandanten auf, Interessen der Kinder interessiert sowieso niemanden ... die wollen nur damit Geld verdienen ...", hier gibt es fast kein Ende der Aufzählungen, wurden miteinander bearbeitet und meist ausgeräumt. In den gemeinsamen Gesprächen ging und geht es oft auch recht konträr, aber nicht kontraproduktiv zu.

 

Eine für die Mitarbeiter des Jugendamtes neue Erfahrung ist die fachliche Anerkennung der Arbeit des Jugendamtes.

 

Wir verstehen uns als Partner, die alle die Verpflichtung haben, den betroffenen Menschen zu helfen. Allerdings jeder mit der ihm eigens übertragenen oder gewählten Aufgabe. Durch das "Kennenlernen" bei der Arbeit des Arbeitskreises entstand auch eine Vertrauensebene bezüglich der Fachlichkeit der/des Mitarbeiter/s. Das bedingt eine partnerschaftliche (nicht klüngelhafte) Zusammenarbeit und die Anerkennung der jeweiligen Autonomie der jeweils anderen Profession.

 

Wer in der Beratungsarbeit Erfahrung hat, weiß, dass ein derartig gestaltetes Miteinander einen großen Gewinn für alle Beteiligten bedeutet.

 

Die Kinder erhalten frühzeitig Hilfestellung bei der sich anbahnenden oder schon vollzogenen Trennung ihrer Eltern. Der Fokus der Eltern wird von allen Professionen auf die Bedürfnisse ihrer Kinder gerichtet. Dadurch können sie leichter wieder ihre Verantwortung als Eltern verwirklichen. Die Mitarbeiter des Jugendamtes können frühzeitiger und effektiver ihre Beratungsarbeit beginnen. (Viele Eltern kommen schon, wenn sie beabsichtigen sich zu trennen, ein Scheidungsverfahren aber noch nicht anstreben!). Dadurch bedingt, steigt die berufliche Zufriedenheit der Sozialarbeiter/Innen deutlich.

 

Das fachliche Angebot des Jugendamtes wird ständig durch den andauernden Austausch erweitert und ähnlich einer Supervision korrigiert. Die Qualität der Hilfe wird somit gesteigert. Folgekosten durch negative Auswirkungen der Trennung der Eltern in Bezug auf Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe werden zumindest minimiert, da die vorhandenen Ressourcen der Familien erkannt und auch genutzt werden können. Wir leisten diese lohnenswerte Zusammenarbeit seit etwa zehn Jahren. Was für unser Jugendamt bedeutet, dass die Mitarbeiter diese doch im Allgemeinen sehr schwierige und menschlich belastende Arbeit immer noch mit großem Engagement leisten. Es ist uns ein Anliegen, diese Erfahrungen auch anderen zugänglich zu machen. Aus diesem Grund suchen wir nach einer Form, die eine solche Vernetzung aus der "Hobbytätigkeit" einzelner Mitarbeiter in eine Standard - Aufgabe der Jugendämter überführt. Wir haben das Glück, einen Arbeitgeber zu haben, der uns solche Arbeitsweisen ermöglicht. Diese Arbeit ist meines Erachtens jedoch zu wichtig, als dass es im Belieben des zumindest öffentlichen Arbeitgebers liegen sollte, ob er seinen Mitarbeitern erlaubt, sich hierfür zu engagieren.

 

Abschließend möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass durch diese Form der Sozialarbeit keine zusätzlichen Personalkosten für unser Amt entstanden sind.