Die Rolle der Sachverständigen
Prof.Dr. Traudl Füchsle-VoigtFH-Koblenz |
![]() |
Auch für die Profession der psychologischen Sachverständigen im Familienkonflikt, die ich in dem Arbeitskreis "Trennung und Scheidung" in Cochem vertrete, sehe ich das vordringliche Ziel der Sachverständigentätigkeit in Zukunft nicht mehr darin, wie das bisher üblich war und vielerorts auch nach wie vor üblich ist, Entscheidungsvorlagen für das Gericht mit entsprechenden Urteilen über die Erziehungsfähigkeit bzw. Unfähigkeit der Kindeseltern abzugeben.
Diese rein diagnostische Aufgabe entspricht zwar dem klassischen Selbstverständnis des Gutachters und wird auch nach wie vor von vielen Sachverständigen auf Wunsch der Familienrichter in dieser Weise gehandhabt.
Für die Betroffenen selbst, d.h. für die Kinder und die Eltern, erweist sich diese Vorgehensweise in der Regel nicht nur wenig hilfreich, sondern sie erzeugt vielmehr Ängste davor, welche Defizite man wohl durch den Gutachter bescheinigt bekommt. Zusätzlich führt dies dazu, dass sich die Kindeseltern während des Begutachtungsprozesses intensiv darum bemühen, ihre Probleme und Schwächen zu verdecken, um einen möglichst positiven Eindruck zu vermitteln und letztlich bei der Gerichtsverhandlung als Sieger hervorzugehen.
In welcher Weise soll dies dem Kind helfen oder Kinder- und Elternrechte stärken??? Die Antwort kann hier nur ganz klar lauten: In keiner Weise.
Sachverständige sollten mit ihrer fachlichen Kompetenz konfliktschlichtend wirken können
Psychologische Sachverständige sollten vielmehr ihr Fachwissen unterstützend und konfliktschlichtend einsetzen, um auf diese Weise mit den Betroffenen eine Vertrauensbasis für gemeinsam zu erarbeitende Lösungen in Trennungs- und Scheidungssituationen zu erreichen. Nur hierdurch können für Kinder eine konstruktive Verarbeitung und Bewältigung des Trennungs- und Scheidungsgeschehens angestrebt und Schädigungen in der kindlichen Entwicklung abgewendet werden.
Ich folge nun schon länger als ein Jahrzehnt dieser Vorgehensweise bei meiner Sachverständigentätigkeit in dem Wissen, dass sie durch den Arbeitskreis "Trennung und Scheidung" in Cochem und die darin vernetzten Professionen (Gericht, Jugendamt, Rechtsanwälte, Beratungsstelle) mit getragen wird:
Das bedeutet vor allem, dass das Familiengericht als Auftraggeber für den Sachverständigen Raum für Konfliktschlichtung bereitstellt und nicht auf der klassischen diagnostischen Tätigkeit mit dem Resultat eines entsprechend ausführlichen schriftlichen Gutachtens beharrt. Dies bedeutet allerdings nicht, dass auch in angezeigten Einzelfällen eine solche Begutachtung notwendig werden kann und erfolgen muss.
Erfolge gerade auch bei hochstrittigen Fällen
In der Regel jedoch - und dies kann ich aus nunmehr langjähriger Erfahrung belegen - zeigt diese Bemühung um Vertrauen und Streitschlichtung auch bei oft anfänglich scheinbar "aussichtslosen" und in hohem Maße zerstrittenen Fällen, die schon die Beratungskompetenzen der anderen Professionen "verschlissen" haben, oft erstaunliche und überraschende Erfolge. Die fachliche Autorität des psychologischen Sachverständigen sowie die Erfahrung und Einsicht hoch zerstrittener Elternpaare, auch noch in der Sachverständigeninstanz bestätigt zu bekommen, dass das Gewinner-Verlierer-Spiel nicht zum "erhofften Sieg" führt, sind sicherlich wichtige Faktoren, mit der ein Sachverständiger zur Konfliktschlichtung beitragen kann
Gerade die Tatsache, dass sich alle zusammenarbeitenden Professionen dem Ziel "Konfliktschlichtung" verschrieben haben, stellt die Voraussetzung für eine vertrauensvolle Kooperation dar und schafft letztlich die Basis für die seit zehn Jahren erfolgreichen Praxis.
Konfliktschlichtung in Ausbildung zukünftiger Sozialarbeiter integrieren
Das Gedankengut und die Handlungsweise der berufsübergreifenden Vernetzung, die hier praktiziert wird sowie die inzwischen vorliegenden Ergebnisse werden von mir - und dies ist eine weitere Säule meiner Tätigkeit - an der Fachhochschule Koblenz in die Ausbildung künftiger Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen integriert.
Viele dieser Studenten und Studentinnen werden später selbst Beratungsfunktionen für Trennungs- und Scheidungsbetroffene im Jugendamt oder in Beratungsstellen ausüben. Somit wird eine Multiplikatorenwirkung erreicht, die den Leitgedanken dieses Arbeitskreises weitertragen wird.
Gleichzeitig wird dadurch auch das Interesse der Studierenden geweckt, sich intensiver mit solchen Fragestellungen zu beschäftigen und innovative Ideen zu entwickeln: Hier möchte ich u.a. auf eine Diplomarbeit verweisen, in der Möglichkeiten der Aufklärung von Kindern und Jugendlichen im Trennungs- und Scheidungsgeschehen wissenschaftlich fundiert entwickelt und in ein entsprechendes Medium umgesetzt wurden. Diese Arbeit und eine entsprechende Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift flossen schließlich in Gestaltung und Inhalt der inzwischen vorliegenden, vom zuständigen rheinland-pfälzischen Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit finanzierten Info-Broschüre für Kinder mit ein, die z.B. präventiv im Schulunterricht eingesetzt werden kann.
Auch diese letztgenannten Bausteine der Ausbildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie präventiver Maßnahmen ergänzen das Mosaik der fachübergreifenden Kooperation im Trennungs- und Scheidungskonflikt mit dem Ziel, eine breit angelegte Bewusstseinsänderung entsprechend des im Kindschaftsrecht verankerten mediativen Grundgedankens herbeizuführen.


