Die Rolle der Rechtsanwaltschaft
Murat AydinRechtsanwalt in Zell/Mosel |
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Ich bin ein Rechtsanwalt, der sich im Arbeitskreis-Trennung-Scheidung engagiert. Wen es wundert, dass auch dieser Berufsstand einmal nicht darauf aus ist, Streit zu fördern, der hat übersehen, dass die gesellschaftlichen Entwicklungen auch in der Anwaltschaft vollzogen wurden, ja von ihr geradezu gefördert wurden. Das Bild des Anwalts als ein „Streittreiber“ ist überkommen und veraltet. Es mag sein, dass es früher einmal ein Qualitätsstandard anwaltlicher Tätigkeit war zu versuchen, die Interessen des Mandanten besonders rücksichtslos und mit allen – legalen oder legitimen - Mitteln durchzusetzen. Im Bereich des Ehe- und Familienrechts gilt dies unter seriösen Kollegen indes lange nicht mehr.
Es stellt sich hier bereits die Frage, was die Interessen des Mandanten sind? Im Fall einer Kaufpreisklage liegen diese noch offen zutage, aber wo liegen die Interessen, wenn die eigenen Kinder betroffen sind? Gewinnt mein Mandant, wenn ich den ehemaligen Partner in Grund und Boden ramme?
Um noch eins klarzustellen, die Anwälte des Arbeitskreises sind weder “ Weicheier ”, noch konfliktscheu. Wir kämpfen auch mit den härtesten Bandagen in allen anderen Bereichen des Familienrechts. Und das macht uns auch noch Spass! Besonders, wenn es mir gelingt, den höchstmöglichen Unterhalt zu erstreiten, eine exorbitante Zugewinnausgleichszahlung, oder diese gerade zu vereiteln. Das ist meine Berufung!
Aber eine Trennung hat nicht nur finanzielle Seiten, es sind Menschen beteiligt, zu oft auch Kinder. Als richtige Profis unterscheiden wir streng, wann es geboten ist zu streiten und wann nicht.
Keiner meiner Mandanten will seinen Kindern Schaden zufügen. Das ist sein Interesse. Also ist es meine Aufgabe, alles zu tun, um dies zu erreichen. Dazu gehört auch, dem Mandanten klar zu machen, dass die Vereitelung von Umgang, oder Streitigkeiten vor den Kindern auszutragen, diesem Ziel schadet. In so einem Streit gibt es keine Gewinner!
Es ist doch bekannt, dass ich mich zwar von meinem Ehegatten scheiden lassen kann, nicht indes von der Mutter meiner Kinder und schon gar nicht von meinen Kindern selbst. Diese Wahrheit bestimmt meine eigene Berufsauffassung, die von zwei Gundbekenntnissen geprägt ist.
Auch nach dem Scheitern einer Ehe ist an der gemeinsamen Elternverantwortung festzuhalten und alles zu tun, um die Bereitschaft der vormaligen Ehegatten zu fördern hieran sich zu beteiligen.
Und nur eine, von allen Beteiligten getragene Lösung , ist eine gute Lösung.
Dazu ist es erforderlich, dass die Eltern wieder miteinander reden können und wollen. Dies kann man nicht erreichen, wenn die Parteien sich in Vorwürfen und Schuldzuweisungen ergehen und der Anwalt diese ungefiltert in die Auseinandersetzung einbringt. Ein kindschaftsrechtliches Verfahren ist keine Bühne für Selbstdarstellung. Ab und zu ist es zwar hilfreich, wenn den Parteien einmal Gelegenheit gegeben wird, Ängste und Gefühle zu äußern und so „Dampf“ abzulassen. Dies darf aber in keinem Fall in anwaltlichen Schriftsätzen erfolgen. Ich möchte hier einmal klarstellen, dass ich von „normalen“ Trennungssituationen spreche, in denen es nicht um eine reale Bedrohung des Kindeswohls geht, wie z.B. im Falle des Missbrauchs. Ich spreche hier über die überwiegende Anzahl der gescheiterten Ehen, in denen es „nur“ um einen geplatzten Lebenstraum geht, der einmal mit den Worten „....bis dass der Tod Euch scheidet...“ begann.
Das anwaltliche Berufsrecht verpflichtet mich zur Treue zu meinem Mandanten und dazu, seinen Interessen zu dienen.
Das wirft in Fällen mit kindschaftsrechtlichem Bezug die Frage auf, worin diese Interessen bestehen. Dieses pflege ich vor Beginn eines Mandats heraus zu arbeiten. Ich weise den potentiellen Mandanten darauf hin, wie ich arbeite und nach welchen Grundsätzen. Dies macht ab und zu auch erforderlich, mit den Mandanten Klartext zu reden und auf die Folgen für die Kinder hinzuweisen.
Meine Erfahrung zeigt mir, dass ich damit richtig liege. Ich betone noch einmal: keine Partei will, dass die Kinder über Gebühr in Mitleidenschaft gezogen werden! Darin liegen die Interessen des Mandanten und das bestimmt den Auftrag.
Der Kampf als Selbstzweck und als Bühne für die Selbstdarstellung ist unprofessionell.
Ich bin als Sozius einer mittelständischen Kanzlei auch wirtschaftlich orientiert und Arbeitgeber. Demzufolge habe ich auch ein Interesse an einer wirtschaftlich sinnvollen Mandatsbearbeitung. Die Arbeitsweise nach dem Cochemer Modell ist diesbezüglich produktiv. Die Arbeit an der Akte ist gering, es sind keine ausufernden Schriftsätze erforderlich, ohne dass meine Partei einen Nachteil hat. Die neue Gebührenordnung bewertet die Tätigkeit in einem kindschaftsrechtlichen Verfahren höher und honoriert die Einigung der Parteien, ohne dass ein gegenseitiges Nachgeben erforderlich ist. Der Mandant nimmt mich als qualifizierten Anwalt wahr, der mit der Arbeitsweise aller beteiligten Professionen vertraut ist und die Abläufe kennt.
Aus den dargestellten Gründen bin ich daher bemüht, in Konfliktsituationen meinen Mandanten zu helfen, eine Einigung mit den Kindern und dem anderen Elternteil zu finden. Die Aufgabe der Rechtsanwalts besteht schliesslich auch darin, den Mandaten streitschlichtend und konfliktvermeidend zu begleiten ( § 1 Absatz 3 Berufsordnung der Rechtsanwälte )
Murat Aydin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht


