Wenn ein Elternteil zur Unperson wird
Geschrieben von: Rhein-Zeitung - Ausgabe Mittelmosel - Seite 17. Samstag, den 07. Juni 2008 um 02:00 Uhr
Familienrichter, Jugendamtsmitarbeiter, Lebensberater und Anwälte rücken bei Elternkonflikten die Sichtweise des Kindes in den Mittelpunkt und versuchen, einvernehmliche Lösungen zu finden. Bei der achten Landeskonferenz am Montag in Cochem geht es deshalb um ein Grundsatzthema: Kindeswohl - was ist das?Wenn es um das Kindeswohl geht, rückt zunehmend ein Phänomen in der Vordergrund, das mit dem englischen Ausdruck "Parental Alienation Syndrome" (PAS) beschrieben wird. Dabei geht es um den tragischsten Effekt, den eine Scheidung für ein Kind haben kann: den Verlust eines Elternteils. Ursache dafür ist, dass manche Paare es nicht ertragen, den früheren Partner weiterhin sehen zu müssen. Sie wünschen sich, dass er trotz gemeinsamem Kind ganz aus ihrem Leben verschwindet und grenzen ihn bewusst aus - mit einer fatalen Folge für das Kind: Es gerät in einen Loyalitätskonflikt und spaltet seine Eltern in einen geliebten, guten und angeblich gehassten, schlechten Elternteil auf.
Vater oder Mutter manipulieren das Kind aus Angst, es an den anderen zu verlieren, um Hass und Rachegefühle gegenüber dem früheren Partner auszuleben. Das geht einher mit einer Abwertung des anderen: Er/sie ist verantwortungslos, passt nicht gut auf dich auf, sorgt nicht gut für dich. Ziel ist, das Bild des Kindes vom anderen Elternteil so zu verändern, dass er zur "Unperson" wird, mit der man keinen Umgang pflegt. Das Kind wird in seinem Grundbedürfnis beschnitten, beide Eltern gleichermaßen lieben zu dürfen. Dadurch wird ihm die Voraussetzung für eine eigene gesunde Persönlichkeitsentwicklung entzogen.
Was können Jugendämter und Lebensberatungen in solchen Fällen tun? Manipulierende Eltern sind meist nicht kooperativ, weil sie die Notwendigkeit zur eigenen Verhaltensänderung nicht einsehen und dementsprechend auch jede Beratung ablehnen. Erst unter dem Druck eines Sorgerechts- oder Umgangsrechtsverfahrens sind sie zu Gesprächen bereit. Dann kann ein Sozialarbeiter im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht das Problem mit den Eltern analysieren und die notwendigen Einsichten vermitteln. Birgit Pielen
Lesen Sie dazu in der Montagausgabe den Gastbeitrag des Cochemer Familienrichters Jürgen Rudolph auf Seite2. Ein ausführlicher Bericht zur Landeskonferenz folgt in der Dienstagausgabe.
Rhein-Zeitung - Ausgabe Mittelmosel vom 07.06.2008, Seite 17.

