Ein Plädoyer für die Rechte der Kinder
Geschrieben von: Rhein-Zeitung - Ausgabe Mittelmosel, Seite 2. Montag, den 09. Juni 2008 um 02:00 Uhr
Wer sich mit dem Begriff des Kindeswohls auseinandersetzt und sich nicht mit den in Deutschland - anders als in den USA - bisher spärlichen Untersuchungen im Kontext Trennung und Scheidung zufriedengibt, stößt im gesellschaftlichen Hierarchiegefälle auf einen geringen Stellenwert der Kindheit. Die gesellschaftliche Akzeptanz der den (West)-Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg aufgezwungenen Demokratie war unter anderem davon abhängig, dass der verinnerlichten Autoritätshörigkeit und Hierarchiegläubigkeit auch weiterhin in wesentlichen Bereichen Rechnung getragen wurde.
Die Werte demokratischer Revolutionen, die die Achtung gegenüber Minderheiten und Schwächeren beinhalten, widersprachen gewohnten autoritären Strukturen. Diese beeinflussen bis heute das Selbstverständnis zahlreicher gesellschaftlicher und staatlicher Institutionen und reichen bis in die Familien hinein. In diesem Verständnis rangieren Menschen als Kinder und ihre Belange vergleichsweise am unteren Ende der gesellschaftlichen Hierarchieskala.
BGB ächtet Eltern-Gewalt
Erst 1980 wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der Begriff der "elterlichen Gewalt" durch den der "elterlichen Sorge" ersetzt. Erst seit 2000 ächtete das BGB ausdrücklich elterliche Gewalt. Indessen wurden die Etiketten nur ausgewechselt: Bis heute wird die elterliche Sorge weniger als Sorgepflicht, sondern in erster Linie als Sorge-"Recht" erachtet, als Recht auf das Kind. Um dieses wird im partnerschaftlichen Konfliktfall trefflich gestritten, sodann gesiegt oder verloren. Dass sich damit auch die Kinder auf der Verliererseite wiederfinden, gilt allenfalls als Lateralschaden.
Auch das 1998 reformierte Kindschaftsrecht propagiert weiterhin die hierarchische Erwachsenenperspektive: Mit Ausnahme der Eltern umfasst der gesetzliche Katalog keine Personen, mit denen Kinder aus eigenem Recht einen Umgang beanspruchen können. Demgegenüber gibt es einen Katalog erwachsener Umgangsberechtigter, der von Eltern, deren Lebensgefährten, Großeltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, bis zu sonstigen "sozial-familiären Bezugspersonen" reicht. Die Sichtweise der Kinder bleibt außer Betracht. Das Kindeswohl wird aus der Interessenlage der Erwachsenen beschrieben. Das Recht der Kinder auf diese Beziehungen ist nicht formuliert. Folgerichtig wird "Kinderschutz" in Deutschland wie Artenschutz diskutiert. Es gibt sogar Bestrebungen, diesen neben Umweltschutz und Tierschutz in die Verfassung aufzunehmen. Darin dokumentiert sich ein Verständnis, welches offensichtlich Kinder nicht als Träger der Menschenrechte begreift.
Der gesetzliche Begriff "Kindeswohl" muss herhalten, wenn sich trennende Eltern streiten, wenn Jugendämter intervenieren und Familiengerichte entscheiden. Indessen spielt er weder in der juristischen Ausbildung, noch in der richterlichen oder anwaltlichen Fortbildung eine Rolle. Ähnliches gilt für Jugendämter, Beratungsstellen sowie forensische Sachverständige als weitere Beteiligte. Auch zählen Techniken zur Konfliktlösung einschließlich der interdisziplinären Vernetzung nicht zum Repertoire dieser Berufsgruppen. Aber alle wissen Bescheid.
1992 haben im Kreis Cochem-Zell Repräsentanten dieser Professionen vereinbart, die Sichtweise der betroffenen Kinder zum Handlungsmaßstab zu machen, um mit ihm das schwarze Loch "Kindeswohl" auszuleuchten. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Durchsetzung der Interessen der Kinder nur im Rahmen einer Verzahnung der jeweiligen Kompetenzen möglich ist.
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Unser Gastautor Jürgen Rudolph, Jahrgang 1943, ist Familienrichter am Amtsgericht Cochem. 1973 trat er in den rheinland-pfälzischen Justizdienst ein, als Familienrichter arbeitet er seit knapp 30 Jahren. 1992 hat er das erste deutsche Netzwerk in Sachen Trennung und Scheidung in Cochem mitbegründet. |
Hohes Maß an Frustration
Dies hat zur Einrichtung eines Netzwerks geführt, dessen Grundlagen, Arbeitsweise und Zielsetzung eine neue Institution darstellen, die es als Fremdling in Deutschland nicht einfach hat. Häufig wird sie mit herkömmlichen Arbeitskreisen verwechselt, aus denen sich bisher allerdings nur selten Netzwerke entwickelt haben. Gleichwohl ist das Interesse an einer solchen - auch als "Cochemer Praxis" bezeichneten - Interventionsform nicht nur in der gesamten Bundesrepublik, sondern auch in einigen europäischen Ländern sehr groß und offenbart ein überraschend hohes Maß von Frustration an den herkömmlichen Umgangsritualen mit Familienkonflikten.
Mittlerweile entstehen mit Cochemer Unterstützung vergleichbare Netzwerke an anderen Plätzen der Republik, beispielsweise in Baden-Württemberg, im Raum München, in Hannover und in Berlin. Die Konferenz in Cochem soll sowohl über das Verständnis des Kindeswohls und seine Umsetzung im Netzwerk informieren als auch zur Einrichtung entsprechender interdisziplinärer Arbeitsweisen in Rheinland-Pfalz ermuntern und hierbei ihrer Gründungsidee entsprechend als Netzwerk der Netzwerke fungieren. Die Landeskonferenz wird darüber hinaus auch von Berliner Familienrichtern eine Rückmeldung zur Netzwerkbildung in Berlin erhalten und lässt damit die Vision einer Bundeskonferenz entstehen.
Rhein-Zeitung - Ausgabe Mittelmosel vom 09.06.2008, Seite 2.


